Grundsätzlich gilt: Ein Bildungsgutschein kann unter den gegebenen Bedingungen bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger, beispielsweise der Sicherheitsakademie Berlin, eingelöst werden. Natürlich muss die Maßnahme für die Förderung zugelassen sein, so wie es bei fast allen unseren Maßnahmen der Fall ist. Eine zugelassen Maßnahme erkennen Sie an der Maßnahme-Nummer.
WER WIRD GEFÖRDERT?
Arbeitssuchende und drohende Arbeitslosigkeit bei Arbeitnehmern/-innen
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Der Bildungsgutschein ist die schriftliche Zusage für die Kostenübernahme der Fortbildung durch die Agentur für Arbeit. Er wird an Arbeitslose, Berufsrückkehrer, Arbeitnehmern mit drohender Kündigung oder Vertragsauslauf ausgehändigt. Die geförderte Weiterbildungsmaßnahme soll die Rückkehr der Person auf den Arbeitsmarkt bezwecken.
WIE WIRD GEFÖRDERT?
Die Arbeitsagenturen legen jährlich nach regionaler Lage fest, welche Berufsbereiche Förderung erhalten sollen und wie viele Bildungsgutscheine ausgestellt werden können. Wird der Antrag auf Bildungsgutschein genehmigt, so übernimmt die Arbeitsagentur alle Kosten, die durch Weiterbildungsmaßnahme verursacht werden, inklusive Lehrgangsgebühren, Fahrkosten, ggf. auswärtige Unterkunft und Kinderbetreuung. Auch das Arbeitslosengeld wird weiter ausgezahlt.
Die Agentur vermerkt Bildungsziel, Gültigkeitsdauer und Region auf dem Bildungsgutschein und der Bewerber kann sich anschließend selbst nach den gegebenen Kriterien ein Angebot aussuchen und sich dort anmelden. Vor Lehrgangsbeginn muss der Bildungsgutschein bei der Arbeitsagentur abgegeben werden.
WER IST ANSPRECHPARTNER?
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.arbeitsagentur.de
WER WIRD GEFÖRDERT?
Arbeitssuchenden
Eine Initiative der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales – Abteilung II
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Beratungsdienstleistungen (Coaching), Weiterbildungen, Integration
Das Berliner Jobcoaching steht insbesondere Langzeitarbeitslosen in Projekten der öffentlich geförderten Beschäftigung zur Verfügung.
Das Coachingangebot für Teilnehmende an Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung dient der Unterstützung von Langzeitarbeitslosen auf dem Weg zurück in eine reguläre Beschäftigung, der Verbesserung ihrer Integrationschancen auf dem ersten Arbeitsmarkt sowie insbesondere dem gezielten, systematischen Abbau persönlicher Beschäftigungshemmnisse. Auch der Zugang zu weiteren Hilfen, vor allem zu passgenauen Qualifizierungen, soll erleichtert werden. Das Coaching findet regelmäßig – ergänzend zur Arbeitszeit von 30 Stunden in den Beschäftigungsmaßnahmen – durch monatliche Konsultationen und Begleitung zu Jobcenter-Terminen statt.
WIE WIRD GEFÖRDERT?
Das Coaching erfolgt nach Maßgabe eines Geschäftsprozessmodells, das für eine gleichbleibend hohe Begleit- und Beratungsqualität sorgt. Angeboten wird eine umfassende Begleitung der Teilnehmenden in folgenden Schritten:
Ausführliche Erstberatung auf Basis der mit dem Jobcenter vereinbarten Eingliederungsvereinbarung
Erstellung eines persönlichen Profils und eines Entwicklungsplans
Umsetzung und Begleitung der im Entwicklungsplan vereinbarten Schritte
Nachgehende Beratung und Vermittlungsaktivitäten einschließlich der Dokumentation des Integrationsprozesses
WER IST ANSPRECHPARTNER?
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.berlin.de
WER WIRD GEFÖRDERT?
Arbeitnehmer, Selbstständige
Prämiengutschein
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Der Prämiengutschein ist Teil des Programms „Bildungsprämie“ vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und existiert seit 2008. Gefördert wird die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung, die alle 2 Jahre stattfinden kann. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat die Hälfte der Lehrgangskosten, maximal immerhin 500€.
WIE WIRD GEFÖRDERT?
Das Angebot richtet sich an Arbeitnehmer und Selbstständige über 25 Jahren, deren versteuertes Jahreseinkommen 20.000€ nicht überschreitet. Bei Verheirateten Interessierten beträgt der erlaubte Höchstwert 40.000€. Auch Mütter und Väter in Elternzeit sind berechtigt, den Prämiengutschein zu beziehen. Jedoch gilt dieser nicht für Arbeitslose oder Interessierte, die Anspruch auf eine andere Förderung für den betreffenden Kurs haben. Der Prämiengutschein kann alle zwei Jahre neu beantragt werden, wenn es sich nicht um eine betriebliche Schulung handelt.
WER IST ANSPRECHPARTNER?
Möchten Sie den Prämiengutschein beantragen, so vereinbaren Sie einen dafür erforderlichen Beratungstermin in einer Beratungsstelle. Diese können regionale Industrie- und Handelskammern sein, aber auch Volkshochschulen, Jobcenter und städtische Ämter bieten sich dafür an.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bildungsprämie.info und unter der kostenlosen Hotline 0800 26 23 000.
WER WIRD GEFÖRDERT?
Arbeitnehmer, Selbstständige
Spargutschein, ehemals Weiterbildungssparen
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Das sogenannte Weiterbildungssparen ergibt den zweiten Teil der Bildungsprämie und existiert wie der zugehörige Prämiengutschein seit 2008. Gefördert wird die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung, die alle 2 Jahre stattfinden kann. Das Programm ist auch mit dem Prämiengutschein kombinierbar.
Es richtet sich an Arbeitnehmer, die vermögenswirksame Leistungen ansparen, Anspruch auf die Arbeitnehmerzulage haben und sich mit Hilfe dieses Geldes weiterbilden möchten.
WIE WIRD GEFÖRDERT?
Normalerweise haben jene vermögenswirksame Leistungen eine siebenjährige Sperrfrist, in der kein Geld abgehoben werden kann. Möchte man sich nun aber fortbilden, so kann mit der Förderung trotz der Sperrfrist Geld entnommen werden, ohne dass die Zulage verloren geht.
WER IST ANSPRECHPARTNER?
Erforderlich für die Beantragung dieser Förderungsmaßnahme ist ein Beratungstermin bei einer Beratungsstelle, welche Banken, Versicherungen, Bausparkassen, Personalstellen und Betriebsräte darstellen können.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bildungsprämie.info und unter der kostenlosen Hotline 0800 26 23 000.
WER WIRD GEFÖRDERT?
Arbeitnehmer, Selbstständige
Bildungsschecks gibt es mittlerweile bereits in 10 der deutschen Bundesländer:
Brandenburg: Bildungsscheck
Bremen: Weiterbildungsscheck
Hamburg: Weiterbildungsbonus 2020
Nordrhein-Westfalen: Bildungsscheck
Rheinland-Pfalz: QualiScheck
Sachsen: Weiterbildungsscheck individuell
Schleswig-Holstein: Weiterbildungsbonus
Hessen: Qualifizierungsscheck
Sachsen-Anhalt: Weiterbildung direkt
Thüringen: Weiterbildungsscheck
Der Name variiert je nach Region, kann jedoch immer unter „Bildungsscheck“ gefunden werden.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Gefördert werden berufliche Weiterbildungen inklusive Prüfungsgebühren, in einigen Fällen auch Berufsabschlüsse. Das jeweilige Land übernimmt mindestens 50% (ausgenommen Thüringen) der anfallenden Kosten. Der Maximal-Betrag unterscheidet sich je nach Land. Beantragt werden muss ein Bildungsscheck mindestens 6 Wochen vor Maßnahmenbeginn beim Bundesland:
ILB www.ilb.de
Verein Weiterbildung Hessen, www.proabschluss.de
Bildungsberatungsstellen am Wohnort, www.weiterbildungsberatung
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Mainz, www.qualischeck.rlp.de
Sächsische Aufbaubank-Förderbank, www.sab.sachsen.de
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Schleswig-Holstein, www.ib-sh.de
Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen, www.gfaw-thueringen.de
WER WIRD GEFÖRDERT?
Soldaten, Berufsoffiziere, Wehrdienstleistende
Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) begleitet die Soldatinnen und Soldaten vom Beginn ihrer militärischen Dienstzeit bis zur Wiedereingliederung in den zivilen Arbeitsmarkt.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Die Förderung richtet sich an Soldaten und Soldatinnen auf Zeit, Berufsoffiziere im fliegerischen Dienst mit besonderer Altersgrenze und freiwillig Wehrdienstleistende.
WIE WIRD GEFÖRDERT?
Je nach Berufung und Dienstzeit stehen verschiedene Förderungsmöglichkeiten offen.
WER IST ANSPRECHPARTNER?
Weitere Informationen erhalten Sie direkt in den Kasernen, auch während Ihrer Dienstzeit, und unter www.bundeswehr.de/BFD
Fördermöglichkeiten für Soldaten – Budgets und Freistellung vom Dienst
Informieren Sie sich hier über ihre Ansprüche als Soldat, egal ob SAZ-2, SAZ-4 oder SAZ-12. Sie haben Anspruch auf Kostenübernahme für Aus- und Weiterbildungskosten sowie auf Freistellung vom Dienst für die Dauer der Weiterbildung. Nutzen Sie ihre Chance!
WER WIRD GEFÖRDERT?
Arbeitnehmer
Das Qualifizierungschancengesetz steht für „Weiterbildung geringqualifizierter und sonstige Beschäftigte in Unternehmen“ und ist ein Förderprogramm von der Bundesagentur für Arbeit.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Dieses Förderungsprogramm richtet sich an Beschäftigte, die keinen Berufsabschluss haben und sogenannte „Berufsentfremde“, das meint Jene, die seit mindestens vier Jahren nicht mehr in ihrem ursprünglich erlerntem Beruf tätig sind und stattdessen eine andere Tätigkeit ausüben.
WIE WIRD GEFÖRDERT?
Berechtigte Beschäftigte erhalten einen Bildungsgutschein, mit dem ihre weitere Ausbildung finanziert wird. Das Angebot differenziert sich in zwei Gruppen:
Geringqualifizierte Beschäftigte
Bei berechtigten Beschäftigten, die keinen Berufsabschluss oder keinen verwertbaren Berufsabschluss besitzen, trägt die Arbeitsagentur bis zu 100% der anfallenden Kosten, inklusive Lehrgangsgebühren, Fahrkosten, ggf. auswärtige Unterbringung und Kinderbetreuung.
Ziel der Maßnahme ist es, dem Geförderten einen Berufsabschluss oder eine Teilqualifikation zu ermöglichen. Voraussetzung ist, dass die Person neben der Weiterbildung weiterhin beschäftigt bleibt.
Sonstige Beschäftigte
Bei Personen, deren Berufsabschluss mindestens 4 Jahre zurückliegt, übernimmt die Arbeitsagentur bis zu 75% der anfallenden Kosten, inklusive Lehrgangsgebühren, Fahrkosten, ggf. auswärtige Unterbringung und Kinderbetreuung. Auch bei diesen Beschäftigten gilt, dass der oder die Geförderte neben der Weiterbildung weiterhin beschäftigt bleiben muss.
Beim Qualifzierungschancengesetz gibt es bis auf die zwei genannten Unterteilung kein Mindest- oder Höchstalter.
WER IST ANSPRECHPARTNER?
Die Berater der Sicherheitsakademie Berlin beraten und unterstützen Sie gerne bei der Beantragung.
Weitere Informationen erhalten Sie von der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de
WER WIRD GEFÖRDERT?
Arbeitnehmer, Selbstständige
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Bildungsurlaub gestattet einem Arbeitnehmer, berufsbefreite Tage zu nehmen, die nicht von seinem gegebenen Jahresurlaub abgezogen werden. Diese befreiten Tage werden dann für Weiterbildungsmaßnahmen genutzt. Lohn oder Gehalt werden in der Zeit weiter gezahlt, jedoch muss der Arbeitnehmer die Weiterbildungsmaßnahme selbst zahlen.
WIE WIRD GEFÖRDERT?
Bildungsurlaub kann in allen Bundesländern außer Bayern und Sachsen beantragt werden. Pro Jahr stehen dem Arbeiter 5 Tage Bildungsurlaub zur Verfügung, jedoch kann dieser auch in andere Jahre übertragen werden, sodass mehr als 5 Tage zusammenkommen.
WER IST ANSPRECHPARTNER?
Beantragt werden muss diese Maßnahme mindestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber, der den Antrag nur aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen darf.
Steuern sparen – meint eine Förderungsmaßnahme vom Finanzamt.
Sie richtet sich an Arbeitnehmer und Selbstständige, die eine erste Berufsausbildung abgeschlossen haben und sich nun auf eigene Kosten weiterbilden wollen. Auch Eltern in Elternzeit, sowie Arbeitslose, können die berufliche Auszeit zur Weiterbildung nutzen.
Voraussetzung ist jedoch, dass eine Steuererklärung eingereicht wird.
Das Finanzamt erkennt Teilnahmegebühren, Reise- und Übernachtungskosten, Ausgaben für Fachliteratur, Internetnutzung und Kopiekosten an. Auch Kreditzinsen können angepasst werden.
Demzufolge besteht die Möglichkeit, während der Weiterbildung eine steuerliche Begünstigung zu erhalten.
Zur Beantragung wenden Sie sich bitte an das Finanzamt.
Sicherheitsakademie Berlin
Regattastr. 187
12527 Berlin