WER WIRD GEFÖRDERT?
Arbeitnehmer, Selbstständige
Bildungsschecks gibt es mittlerweile bereits in 10 der deutschen Bundesländer:
Brandenburg: Bildungsscheck
Bremen: Weiterbildungsscheck
Hamburg: Weiterbildungsbonus 2020
Nordrhein-Westfalen: Bildungsscheck
Rheinland-Pfalz: QualiScheck
Sachsen: Weiterbildungsscheck individuell
Schleswig-Holstein: Weiterbildungsbonus
Hessen: Qualifizierungsscheck
Sachsen-Anhalt: Weiterbildung direkt
Thüringen: Weiterbildungsscheck
Der Name variiert je nach Region, kann jedoch immer unter „Bildungsscheck“ gefunden werden.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Gefördert werden berufliche Weiterbildungen inklusive Prüfungsgebühren, in einigen Fällen auch Berufsabschlüsse. Das jeweilige Land übernimmt mindestens 50% (ausgenommen Thüringen) der anfallenden Kosten. Der Maximal-Betrag unterscheidet sich je nach Land. Beantragt werden muss ein Bildungsscheck mindestens 6 Wochen vor Maßnahmenbeginn beim Bundesland:
ILB www.ilb.de
Verein Weiterbildung Hessen, www.proabschluss.de
Bildungsberatungsstellen am Wohnort, www.weiterbildungsberatung
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Mainz, www.qualischeck.rlp.de
Sächsische Aufbaubank-Förderbank, www.sab.sachsen.de
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Schleswig-Holstein, www.ib-sh.de
Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen, www.gfaw-thueringen.de
WER WIRD GEFÖRDERT?
Arbeitnehmer
Das Qualifizierungschancengesetz steht für „Weiterbildung geringqualifizierter und sonstige Beschäftigte in Unternehmen“ und ist ein Förderprogramm von der Bundesagentur für Arbeit.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Dieses Förderungsprogramm richtet sich an Beschäftigte, die keinen Berufsabschluss haben und sogenannte „Berufsentfremde“, das meint Jene, die seit mindestens vier Jahren nicht mehr in ihrem ursprünglich erlerntem Beruf tätig sind und stattdessen eine andere Tätigkeit ausüben.
WIE WIRD GEFÖRDERT?
Berechtigte Beschäftigte erhalten einen Bildungsgutschein, mit dem ihre weitere Ausbildung finanziert wird. Das Angebot differenziert sich in zwei Gruppen:
Geringqualifizierte Beschäftigte
Bei berechtigten Beschäftigten, die keinen Berufsabschluss oder keinen verwertbaren Berufsabschluss besitzen, trägt die Arbeitsagentur bis zu 100% der anfallenden Kosten, inklusive Lehrgangsgebühren, Fahrkosten, ggf. auswärtige Unterbringung und Kinderbetreuung.
Ziel der Maßnahme ist es, dem Geförderten einen Berufsabschluss oder eine Teilqualifikation zu ermöglichen. Voraussetzung ist, dass die Person neben der Weiterbildung weiterhin beschäftigt bleibt.
Sonstige Beschäftigte
Bei Personen, deren Berufsabschluss mindestens 4 Jahre zurückliegt, übernimmt die Arbeitsagentur bis zu 75% der anfallenden Kosten, inklusive Lehrgangsgebühren, Fahrkosten, ggf. auswärtige Unterbringung und Kinderbetreuung. Auch bei diesen Beschäftigten gilt, dass der oder die Geförderte neben der Weiterbildung weiterhin beschäftigt bleiben muss.
Beim Qualifzierungschancengesetz gibt es bis auf die zwei genannten Unterteilung kein Mindest- oder Höchstalter.
WER IST ANSPRECHPARTNER?
Die Berater der Sicherheitsakademie Berlin beraten und unterstützen Sie gerne bei der Beantragung.
Weitere Informationen erhalten Sie von der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de
WER WIRD GEFÖRDERT?
Arbeitnehmer, Selbstständige
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Bildungsurlaub gestattet einem Arbeitnehmer, berufsbefreite Tage zu nehmen, die nicht von seinem gegebenen Jahresurlaub abgezogen werden. Diese befreiten Tage werden dann für Weiterbildungsmaßnahmen genutzt. Lohn oder Gehalt werden in der Zeit weiter gezahlt, jedoch muss der Arbeitnehmer die Weiterbildungsmaßnahme selbst zahlen.
WIE WIRD GEFÖRDERT?
Bildungsurlaub kann in allen Bundesländern außer Bayern und Sachsen beantragt werden. Pro Jahr stehen dem Arbeiter 5 Tage Bildungsurlaub zur Verfügung, jedoch kann dieser auch in andere Jahre übertragen werden, sodass mehr als 5 Tage zusammenkommen.
WER IST ANSPRECHPARTNER?
Beantragt werden muss diese Maßnahme mindestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber, der den Antrag nur aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen darf.
Steuern sparen – meint eine Förderungsmaßnahme vom Finanzamt.
Sie richtet sich an Arbeitnehmer und Selbstständige, die eine erste Berufsausbildung abgeschlossen haben und sich nun auf eigene Kosten weiterbilden wollen. Auch Eltern in Elternzeit, sowie Arbeitslose, können die berufliche Auszeit zur Weiterbildung nutzen.
Voraussetzung ist jedoch, dass eine Steuererklärung eingereicht wird.
Das Finanzamt erkennt Teilnahmegebühren, Reise- und Übernachtungskosten, Ausgaben für Fachliteratur, Internetnutzung und Kopiekosten an. Auch Kreditzinsen können angepasst werden.
Demzufolge besteht die Möglichkeit, während der Weiterbildung eine steuerliche Begünstigung zu erhalten.
Zur Beantragung wenden Sie sich bitte an das Finanzamt.
Sicherheitsakademie Berlin
Regattastr. 187
12527 Berlin