der BeBiS Berliner Bildungs- und Schulungs GmbH mit den eingetragenen Marken:
Sicherheitsakademie Berlin
Karrierecenter.berlin
Regattastr. 187, 12527 Berlin (nachfolgend BeBiS genannt)
Die BeBiS ist ein Weiterbildungsunternehmen. Die Kernkompetenzen bestehen in der Bedarfsermittlung und den daraus resultierenden maßgeschneiderten Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Unternehmensführung und Personalentwicklung. Zu den Schwerpunkten gehört das Konzeptionieren und Umsetzen von Modulreihen und kundenbezogenen Trainingsmaßnahmen. Alle unsere angebotenen Kurse und Leistungen richten sich ausschließlich an Geschäftskunden!
Die BeBiS garantiert, dass die Schulungen, Seminare und Trainings von qualifizierten Kräften durchgeführt werden. Dabei kann es sich sowohl um kurze zeitliche Einsätze von Trainern und Dozenten handeln als auch um die mittel- bis längerfristige Begleitung von unterschiedlichen Projekten.
Grundsätzlich wird in SYNCHRONE und ASYNCHRONE Angebote unterschieden. Synchrone Angebote (Schulungen/Trainings) sind Angebote, die live durch einen Trainer oder Dozenten referiert werden. Diese können im Präsenzformat oder im Onlineformat via TEAMS durchgeführt werden.
Grundlage für synchrone Veranstaltungen der BeBiS sind:
Die BeBiS führt die gebuchte synchrone Veranstaltung gemäß diesen Unterlagen durch. Nach erfolgreichem Abschluss der Veranstaltung erhalten die Teilnehmer im Nachhinein per eMail eine Teilnahmebescheinigung im PDF Dateiformat.
Asynchrone Angebote (Kurse) sind reine digitale online Formate im Selbststudium: Auftraggeber, die die Weiterbildungsflatrate buchen, kaufen für die jeweils im Paket angegebene Anzahl von Mitarbeiteraccounts je einen Zugang zu allen asynchronen Unterweisungen und Kurse, die durch die BeBiS angeboten werden. Wird die Inklusivanzahl an Mitarbeiteraccounts nicht erreicht gibt es kein Rabattrecht oder Recht auf Rückrechnung oder ähnliches. Dafür ist dieses Produkt extrem günstig. Der Kunde kann aber, abgesehen von seinem Kündigungsrecht, auch in ein kleineres Paket mit weniger Inklusivanzahl wechseln.
Die Unterweisungen und Kurse im Lernportal unterliegen einer stetigen Qualitätsprüfung, die Richtigkeit der Inhalte ist ohne Gewähr. Gemeldete Fehler/Wünsche werden zeitnah korrigiert.
Alle Preisabsprachen/Angebote erfolgen ohne Mehrwertsteuer. Abgerechnet wird dann der vereinbarte Eurobetrag mit der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Mehrwertsteuer.
Eventuelle Reise- und Übernachtungskosten sind nicht im Kurspreis enthalten. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen zu beachten und einzuhalten. Für Unfallschäden, die Beschädigung oder den Verlust von Sachen der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Veranstaltung übernimmt die BeBiS keine Haftung, es sei denn, der Schaden wurde von ihr, ihren Mitarbeitern oder Vertragspartnern grob fahrlässig verursacht.
Für Lehr- und Lernmittel werden grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten berechnet. Ausnahmen sind in der jeweiligen Seminarbeschreibung benannt.
(1) Zwischen dem Auftraggeber und der BeBiS werden Aufträge abgeschlossen. Aufgrund dieser Aufträge werden die einzelnen Veranstaltungen (Events, Schulungen, Trainings, Vermittlungen) erteilt. Dem Auftraggeber schließt mit dem jeweiligen Trainer oder Dozenten keine direkten Verträge ab. Etwaige Änderungen im Rahmen der jeweiligen Beauftragung sind ausschließlich mit der BeBiS zu vereinbaren.
(2) Die Trainer und Dozenten werden von der BeBiS gemäß den Anforderungen des Auftraggebers ausgewählt und sind nach Einschätzung der BeBiS für die Umsetzung der gewünschten Aufgaben beim Auftraggeber geeignet. Der Auftraggeber ist jedoch gehalten, sich selbst von der Eignung des Trainers für die vorgesehene Tätigkeit zu überzeugen.
(3) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Trainer oder Dozent der BeBiS über direkt bei ihm angefragte Auftragseinsätze informiert. Die erforderlichen inhaltlichen und finanziellen Angebote werden von der BeBiS erstellt und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
(4) Bei unvorhersehbarer Abwesenheit des Trainers (z. B. Krankheit, Unfall etc.) wird die BeBiS auf Verlangen des Auftraggebers versuchen, schnellstmöglich einen geeigneten Ersatztrainer zur Verfügung zu stellen. Sollte die BeBiS dem Auftraggeber keinen geeigneten Trainer oder Dozenten zur Verfügung stellen können, wird BeBiS diesen Ausfall auch nicht abrechnen. Etwaig weiterführender Schadensersatz ist für den Auftraggeber ausgeschlossen.
(5) Bei den Weiterbildungs-Flatrates der BeBiS gilt immer eine Mindestvertragslaufzeit von 1 Monat.
(6) Das Vertragsverhältnis kommt unter Anerkennung dieser AGB zustande. Mit der Bestätigung des Angebotes wird der Vertrag geschlossen. In jedem Falle ist die BeBiS hier Auftragnehmerin.
(1) Der Auftraggeber hat den Trainer bei der Durchführung des Auftrages zu unterstützen und ihm alle zur Ausführung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen sowie das Erforderliche zu tun, um eine erfolgreiche Ausführung des Auftrages zu ermöglichen. Im Vorfeld sind alle Absprachen mit der BeBiS zu treffen, um den Rahmen der Schulung, des Seminars, des Projektes oder des Trainings festzulegen.
(2) Der Auftraggeber informiert auf Nachfrage die BeBiS über seine Beurteilung der Leistung des Trainers. Etwaige Probleme oder Differenzen werden vom Auftraggeber umgehend mit BeBiS erörtert, um rechtzeitig gegensteuern zu können. Insbesondere wird der Auftraggeber Einwendungen gegen die Art der Leistungserbringung durch den Trainer unverzüglich und schriftlich der BeBiS zur Kenntnis bringen.
(3) Zusätzlich findet in einem noch zu definierenden Rhythmus eine Besprechung zwischen dem verantwortlichen Ansprechpartner des Auftraggebers, dem verantwortlichen Ansprechpartner der BeBiS und gegebenen-falls auch mit dem Trainer statt, um den Status der Zusammenarbeit, Fortschritte, erzielte Ergebnisse sowie weiteren Handlungsbedarf etc. zu erörtern.
(1) Die Rechnungsstellung der BeBiS an den Auftraggeber erfolgt direkt nach Buchung eines Seminars oder einer Schulung.
(2) Die Begleichung der Rechnung hat innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum, spätestens jedoch 14 Tage vor Durchführung, beim Auftraggeber zu erfolgen. Es sei denn, es sind andere Absprachen in Textform getroffen worden.
(3) Nebenkosten: Reisekosten für Trainer und Mitarbeiter werden von der BeBiS verauslagt und ggü. dem Auftraggeber abgerechnet.
(1) Weder der Auftraggeber noch ein mit ihm verbundenes Unternehmen darf mit dem von der BeBiS vermittelten Trainer oder Dozenten während der Laufzeit eines Vertrages oder innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nach Vertragsende – direkt oder indirekt – ein Vertragsverhältnis eingehen, noch ein festes Anstellungsverhältnis begründen, sofern nicht eine vorherige Zustimmung in Textform von der BeBiS erteilt wurde.
(2) Sollte die BeBiS die Zustimmung erteilen, so ist der Auftraggeber gleichwohl verpflichtet, ein marktübliches Vermittlungshonorar in Höhe von 1/3 des Zieljahresgehalts an die BeBiS zu zahlen. Bei direkter Beauftragung als freiberuflicher Trainer ist ein Vermittlungshonorar von 30% des mit dem Dozenten/Trainer über 12 Monate vereinbarten Honorars an die BeBiS zu zahlen und ist binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss bzw. Auftragserteilung fällig.
(1) Der Trainer ist als selbstständiger Unternehmer (freier Mitarbeiter) im Namen und im Auftrage der BeBiS für den Auftraggeber tätig. Weder die BeBiS noch der Auftraggeber üben ein Weisungs- oder Direktionsrecht gegenüber dem Trainer aus. Er hat jedoch fachliche und zeitliche Vorgaben des Auftraggebers insoweit zu beachten, als dies für die ordnungsgemäße Durchführung seiner Tätigkeit unter Berücksichtigung von dessen Betriebsorganisation erforderlich ist.
(2) Die BeBiS hat den Trainer zur zeitlich unbegrenzten Verschwiegenheit – hinsichtlich sämtlicher geschäftsrelevanter Informationen und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers – verpflichtet, die er vor Antritt und in Ausübung seines Einsatzes erworben hat. Der Trainer ist verpflichtet, alle während seines Einsatzes für den Auftraggeber erhaltenen Unterlagen, Daten und Arbeitsmittel bei Vertragsende dem Auftraggeber vollständig und ohne Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten zurückzugeben.
(1) Die terminlichen Absprachen trifft der Auftraggeber ausschließlich mit der BeBiS.
Die zwischen dem Auftraggeber und der BeBiS nach Auftragsbestätigung vereinbarten Veranstaltungstermine, können vom Auftraggeber unter folgenden Bedingungen entweder verschoben oder storniert werden.
(2) Veranstaltungsverschiebungen sind vom Auftraggeber der BeBiS in Textform mit einer Frist von vier Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung mitzuteilen. Eine Verschiebung kann maximal in den Zeitraum von 6 Monaten erfolgen und ist maximal zwei Mal möglich. Bei Einhaltung dieser Parameter entstehen keine Verschiebungskosten.
(3) Stornierungen/Kündigungen sind vom Auftraggeber in Textform mit einer Frist von sechs Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung mitzuteilen. Die Stornierung per Textform bedarf einer Bestätigung durch die BeBiS ebenfalls per Textform.
Kündigungsfristen und Stornierungsgebühren:
50,00 € je Teilnehmer
50% der Teilnahmegebühren
90% der Teilnahmegebühren
(4) Verschiebt oder storniert der Auftraggeber nach der in Punkt (2) oder (3) angegebenen Frist Veranstaltungstermine, die mit dem von der BeBiS vermittelten Trainer bereits vereinbart wurden, so ist der Auftraggeber zur Übernahme der Honorarkosten des Trainers zzgl. 15% Aufwandsentschädigung verpflichtet.
(5) Bei Absage durch die BeBiS werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren zu 100% erstattet. Weitergehende Ansprüche durch Absage werden ausdrücklich ausgeschlossen.
(6) Alle Weiterbildungs-Flatrate Pakete können monatlich mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen gekündigt werden. Die Abbestellung (Kündigung) des Abonnement ist ausschliesslich über das Dashboard des Hauptkontaktes unter dem Menüpunkt “Abonnement” möglich. Achtung: Kündigungen eines Flatrateproduktes in Text- oder Schriftform werden nicht bearbeitet!
(7) Ein Widerrufsrecht ist ausgeschossen.
Die Teilnehmer erhalten Veranstaltungsunterlagen zur persönlichen Nutzung während und nach der Fortbildung. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, bleiben der BeBiS bzw. dem jeweiligen Rechteinhaber vorbehalten. Ohne schriftliche Genehmigung der Rechteinhaber darf kein Teil der Veranstaltungsunterlagen in irgendeiner Form reproduziert, verarbeitet, weitergegeben, vervielfältigt oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden.
Die BeBiS speichert, verarbeitet und übermittelt personen- und betriebsbedingte Daten nach der Datenschutzgrundverordnung. Die Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte übermittelt. Davon ausgenommen sind Daten, die die BeBiS laut Gesetz bereitstellen muss.
Es gilt als vereinbart, dass Email-Adresse und Telefonnummer über die Dauer des Lehrgangs hinaus zu Kommunikations- und Informationszwecken benutzt werden dürfen. Dem kann jederzeit in Textform widersprochen werden.
Während des Lehrgangs können Personenabbildungen von Lehrgangsteilnehmern gemacht werden. Personenabbildungen in diesem Sinne sind Fotos, die Lehrgangsteilnehmer individuell erkennbar abbilden.
Diese Personenabbildungen werden für den Aufbau einer Chronik und für Werbezwecke genutzt. In Verbindung mit Personenabbildungen werden nur Vornamen und nur so aufgeführt, dass die jeweilige Angabe nicht eindeutig einer bestimmten Person zugeordnet werden kann. Nachnamen werden nicht aufgeführt.
Die Fotos dürfen nicht verkauft oder an Dritte zur Nutzung gegeben werden. Die Nutzung der Fotos gem. UrhG §§ 12-23 ist für die BeBiS kostenfrei. Diese Einwilligung ist freiwillig.
(1) Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarungen bedürfen der Textform.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und der BeBiS findet das deutsche Recht Anwendung.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt für den Fall einer rechtlichen Lücke.
Sicherheitsakademie Berlin
Regattastr. 187
12527 Berlin