Viele interessante Aspekte der Ausbildung zum Personenschützer oder Bodyguard (früher auch Leibwächter/Leibwache genannt) kann man in Reportagen, Filmen und Videos erfahren. Über die eigentliche Arbeit als Bodyguard der Stars, gibt es aber weniger verfügbare Informationen. Die wirklich guten Personenschützer stehen im Hintergrund und fallen nicht auf, und von den Bodyguards der Stars hört man nur bei Skandalen oder Affären in Klatschzeitschriften. Was steckt also wirklich dahinter? Finden Sie es heraus!
Der Personenschutz umfasst die Gewährleistung der persönlichen Unversehrtheit einer schutzwürdigen Person (Schutzperson) vor An- bzw. Übergriffen (verbale und körperliche Gewalt, Entführung, Attentat, usw.) durch angreifende Personen oder Situationen. Die Sicherheit von Objekten wird hiermit aber nicht gemeint und wird durch den Objektschutz abgedeckt. In beiden Bereichen sind staatliche und private Sicherheitsdienste und/oder Sicherheitsfirmen tätig. Personenschützer werden auch als Leibwächter oder seit dem gleichnamigen Film auch als Bodyguard bezeichnet. Aufgrund der hohen Kosten kommen Personenschützer in der Regel nur für wohlhabende, bedeutende oder unmittelbar bedrohte Personen wie Politiker, Wirtschaftsführer, Stars und etwa Kronzeugen zum Einsatz.
Personenschutz wird durch die möglichst unbemerkte Begleitung der Person nach außen hin in der Öffentlichkeit gewährleistet. Es soll dabei die körperliche Unversehrtheit der Schutzperson gewährleistet werden. Auch die Organisationseinheiten, die den Personenschutz umfasst, werden als Personenschutz bezeichnet. Die operativen Personenschützer an der Schutzperson werden zusammen als eine Personenschutzgruppe (PSG) bezeichnet.
Wesentliche Unterschiede zwischen behördlichem und privatem Personenschutz gibt es in der Arbeitsweise und auch in Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Ausbildung der Personenschützer. Im privaten Personenschutz liegen selten tatsächliche Bedrohungslagen vor, Begleitschutz dient hier oft dem subjektiven Sicherheitsempfinden der Schutzperson sowie der Prävention. Behördliche Leibwächter schützen meist das Leben von hochrangigen Politikern und Staatsgästen.
Schutzpersonen sind meist
Die Personenschützer arbeiten in privatwirtschaftlichen Sicherheitsfirmen wie auch im staatlichen Dienst wie z. B. bei der Polizei. Sie sind zumeist bzw. sollten mit Schusswaffen und Kommunikationsmitteln ausgestattet und im Nahkampf ausgebildet sein. Hochgefährdete Schutzpersonen erhalten Personenschutz von Personenschutzgruppen, also mehreren Personenschützern. Die allgemeine Taktik eines Schutzes ist das „Schutzkreuz“, dies ist eine kreuzartige Formation der einzelnen Personenschützer um die Schutzperson herum. Personenschützer arbeiten meist in ziviler Kleidung. Sie bewegen sich häufig auf Tuchfühlung mit der Schutzperson. Sind mehrere Personenschützer tätig, sind sie auch im privaten Umfeld der schutzbedürftigen Person tätig. Die Kernaufgabe ist das frühzeitige Identifizieren und Verhindern von Gefahrensituationen für die Schutzperson. Dabei achtet man besonders auf unangepasstes Verhalten von Menschen, ungewöhnliches Äußeres, sowie markante Gegenstände, Bewegungen und Abläufe.
Für den Transport einer Schutzperson verwendet man optimaler Weise sondergeschützte Fahrzeuge (hier gibt es wieder mehrere Schutzklassen). Natürlich kann eine Schutzperson aber auch in einem ungeschützten Transportmittel verbracht werden. Die sondergeschützten Fahrzeuge sind heute äußerlich so gut wie gar nicht von normalen Kraftfahrzeugen unterscheidbar.
Die Arbeit staatlicher Personenschützer ist in Deutschland gesetzlich geregelt und in verschiedenen Dienstvorschriften geregelt. Die Zuständigkeiten für die Sicherheit der Mitglieder der Verfassungsorgane und deren ausländischer Gäste ist das Bundeskriminalamt (BKA) zuständig. Das unterhält dafür die Abteilung Sicherungsgruppe (SG). Für den Schutz von Ministerpräsidenten oder Ministern eines Bundeslandes ist das Landeskriminalamt des jeweiligen Bundeslandes oder das örtliche Polizeipräsidium zuständig. Hierbei gilt das Wohnortprinzip der Schutzperson. Politiker im Auslandsaufenthalt werden durch die Personenschützer der Sicherungsgruppe (SG) des Bundeskriminalamtes (BKA) geschützt und zudem durch eine Einsatzgruppe des spezialisierten Personenschutzes Auslands- und Spezialeinsätze (ASE) unterstützt. Art und Umfang des Personenschutzes richtet sich nach der individuellen Gefährdungsanalysen. Diese legt der Staatsschutz fest (Schutzmaßnahmen 1–3) und können täglich angepasst werden. In der Bundeswehr gibt es ebenfalls Personenschützer mit gleicher Ausbildung wie bei BKA und LKA. Diese Personenschützer gehören zu den Feldjägern.
Menschen des öffentlichen Lebens, Berühmtheiten wie Schauspieler oder Popstars müssen ihre Leibwächter selbst beauftragen und bezahlen. Es sei denn, sie gelten als besonders bedroht. Um als besonders bedroht und damit zu staatlicherseits gewährleistetem Personenschutz berechtigt zu sein, müssen zumeist vergleichsweise hohe Bedingungen erfüllt sein. Selbst in Fällen akuter Bedrohung durch z.B. organisierte Kriminalität wird in den seltensten Fällen staatlicher Schutz zugesichert und tendenziell auf private Dienstleister verwiesen, die ebenfalls durch gesetzliche Regelungen überwacht sind und spezielle Voraussetzungen erfüllen müssen.
Für den Papst ist die Schweizergarde zuständig und übernimmt seit vielen Jahrzehnten den Personenschutz.
Folgende Gefährdungsstufen gibt es:
I– Die Person ist erheblich gefährdet, mit einem Anschlag ist jederzeit zu rechnen.
II– Die Person ist gefährdet, ein Anschlag ist nicht auszuschließen.
III– Eine Gefährdung der Person ist nicht auszuschließen.
In Deutschland ist es ebenfalls möglich private Dienstleister mit Personenschutzmaßnahmen zu beauftragen, oft passiert das in Verbindung mit Begleitschutz, Objektschutz und Veranstaltungsschutz.
Voraussetzung ist als erstes die staatliche Bewachungserlaubnis nach § 34a GewO für Bewachungsunternehmen mit bestimmten Zulassungsbedingungen. Neben weiteren Zertifikaten ist das natürlich in dem hier angebotenen Kurs enthalten. Für Angestellte zählt auch eine 40-stündige Unterrichtung oder die IHK-Sachkundeprüfung, die jedoch leider keinerlei personenschutzspezifischen Inhalte vermitteln und deshalb nicht ansatzweise ausreichen. Einen anerkannten Beruf des Personenschützers gibt es in Deutschland nicht. Lediglich die Sicherheitsakademie Berlin bietet einen 6-monatigen Grundkurs als einziger Bildungsträger weltweit mit IHK-Abschluss an. Daneben gibt es viele leider unseriöse Angebote im Internet. Zumindest eine erweiterte Rechts- und Psychologieweiterbildung, eine Personenschutzgrundausbildung, die Waffensachkundeprüfung nach § 7 WaffG und personenschutzbezogene Trainingsmaßnahmen, ein Fahrtraining, Konditionierung und Selbstverteidigung sowie Erste-Hilfe-Kenntnisse sollten Bestandteil derartiger Fort- und Weiterbildungen sein. Ganzheitlicher Personenschutz umfasst aber auch Objektschutzelemente und weitere Themengebiete.
Private Sicherheitsdienstleister arbeiten lediglich auf Grundlage der „Jedermann-Rechte“ (wie die vorläufige Festnahme nach § 127 StPO, Notwehr, Nothilfe, Notstand) und haben keinerlei polizeilichen Befugnisse und hoheitlichen Rechte. Ihnen können Besitzdienerrechte (siehe auch § 855 BGB) übertragen werden.
Behördliche Leibwächter können hingegen von ihren hoheitlichen Vollzugsrechten Gebrauch machen. Diese Tatsache ist sowohl in der präventiven Voraufklärung eines Einsatzes als auch während des Schutzauftrages von elementarem Vorteil.
Historisch betrachtet ist eine Leibwache (im Militär Leibgarde genannt) eine Gruppe, die für den unmittelbaren körperlichen Schutz eines Herrschers bestimmt war. Leibwachen waren schon im Altertum bekannt und so hatten z.B. die Perserkönige die sogn. „10 000 Unsterblichen“ als eine auserlesene Gruppe. Philipp von Makedonien und sein Sohn Alexander der Große schufen sich aus den Söhnen des Landadels eine berittene persönliche Leibgarde (Somatophylakes). Dabei spielte jedoch nicht nur die Schutzfunktion dieser Truppe für ihre Herrscher eine Rolle. Ebenso wichtig war im umgekehrten Fall der Aspekt der Leibwächter als Geiseln. Dadurch, dass die Söhne in der Leibgarde des Herrschers Dienst taten, waren auch die Fürsten unter dessen Kontrolle – ein probates Mittel gegen opportune Führungskräfte.
Im republikanischen Rom hatten die Befehlshaber des Heeres die sogn. „Cohors praetoria“ als Leibwächter, die sich später zum Prätorianerkorps entwickelten. Die römischen Kaiser schufen sich eine ganz besondere Leibwache, die „Custodes corporis“, die einzig aus Germanen bestand. Auch die Leibwache der byzantinischen Kaiser bestand traditionell aus ausländischen, heidnischen Söldnern wie Waräger, Kumanen oder Petschenegen, die selbst keinen Anspruch auf den Thron erheben konnten oder wollten.
Im Osmanischen Kaiserreich waren die Janitscharen über einen langen Zeitraum die Leibgarden. Im Mittelalter waren dann Leibwachen die einzigen stehenden Truppen eines Fürsten und wurden oft gegen unbotmäßige Vasallen eingesetzt.
Vor 1918 hatten im deutschen Sprachraum nur die Herrscher von Österreich-Ungarn und Bayern besondere Leibwachen. Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Leibgarde Adolf Hitlers vom Führerbegleitkommando gestellt, welches verwaltungsmäßig dem Stab der Leibstandarte SS Adolf Hitler angehörte.
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