Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst
Durch Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB Bln) am 01.05.2018, wurde die Sonderregelung des Landes Berlin für die Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst obsolet.
Daher gilt ab 01.05.2018 für das Land Berlin, wie für alle anderen Bundesländer, der Brandschutzhelfer nach der Arbeitsstättenschutzverordnung (ASR 2.2).
Dieser wird auch an der Sicherheitsakademie Berlin ausgebildet!