Brandschutzhelfer & Evakuierungshelfer Ausbildungen
Gemäß §10 des Arbeitsschutzgesetztes (ArbSchG) ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Brandschutz- und Evakuierungshelfer zu benennen. Diese unterstützen den Brandschutzbeauftragten und übernehmen Aufgaben im Rahmen der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung. Hierfür sind theoretisches und praktisches Wissen über die notwendigen Erstmaßnahmen in einem Gefahrenfall unabdingbar. Neben der theoretischen Wissensvermittlung wird auch der praktische Einsatz mit Brandbekämpfungsmitteln trainiert, um in Gefahrensituationen richtig Unterstützen und Handeln zu können.
- Aufgaben, Rechte und Pflichten
- Verbrennungsvorgang und Brandverlauf
- Vorbeugender Brandschutz
- Sofortige Erstmaßnahmen
- Bekämpfung eines Entstehungsbrands
- Einblick in bauliche, technische, organisatorische Brandschutzmaßnahmen
- Löschübung
- Verbrennungsvorgang und Brandverlauf
- Vorbeugender Brandschutz
- Sofortige Erstmaßnahmen
- Bekämpfung eines Entstehungsbrands
- Einblick in bauliche, technische, organisatorische Brandschutzmaßnahmen
- Löschübung