Brandschutzbeauftragter: Ausbildung
Arbeitgeber sind gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz verantwortlich für die Sicherheit ihrer Beschäftigten und dazu verpflichtet, für einen angemessenen Arbeitsschutz zu sorgen. Betriebliche Brandschutzbeauftragte nehmen essentielle Aufgaben wahr und tragen ein hohes Maß an Verantwortung. Sie beraten und unterstützen in allen Fragen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes. Daher müssen sie über die aktuellen und entsprechenden Gesetze, Empfehlungen und Vorschriften informiert sein. Mit diesem Lehrgang nach der vfdb-Richtlinie 12-09/01 und der DGUV Information 205-003 erfüllen Sie die Qualifikationsanforderungen an einen Brandschutzbeauftragten
- rechtliche Grundlagen: Landesbauordnungen, Sonderbauverordnungen
- Aufgaben und Stellung des Brandschutzbeauftragten im Betrieb: Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherungen
- Brand- und Löschlehre: Baustoffe und Bauteile, Brand- und Explosionsgefahren, besondere Brandrisiken
- Brandschutzkonzepte und Brandschutzordnung (A, B, C)
- baulicher, technischer und organisatorischer Brandschutz: Flucht- und Rettungswege
- praktische Unterweisung
- Löschübung
- Brandschutzmanagement
- Aufgaben und Stellung des Brandschutzbeauftragten im Betrieb: Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherungen
- Brand- und Löschlehre: Baustoffe und Bauteile, Brand- und Explosionsgefahren, besondere Brandrisiken
- Brandschutzkonzepte und Brandschutzordnung (A, B, C)
- baulicher, technischer und organisatorischer Brandschutz: Flucht- und Rettungswege
- praktische Unterweisung
- Löschübung
- Brandschutzmanagement